Qualitätsprämie für Lehrlinge – abgabenrechtliche Behandlung
Mit dem KV-Abschluss 2010 wurde eine Qualitätsprämie für Lehrlinge eingeführt. Die Regelung gilt grundsätzlich im Bereich der Kollektivverträge des Baunebengewerbes (Arbeiter) ab 01.05.2010 (ausgenommen der Kollektivvertag für das Malergewerbe): „Der Lehrling ist verpflichtet, den „Ausbildungsnachweis zur Mitte Lehrzeit“ (gemäß der Richtlinie des
Bundes-Berufsausbildungsbeirats zur Förderung der betrieblichen Ausbildung von Lehrlingen gemäß § 19c
BAG vom 2.4.2009) zu absolvieren. Bei positiver Bewertung, erhält er eine einmalige Prämie in Höhe von
300 Euro. Die Prämie ist gemeinsam mit der Lehrlingsentschädigung auszubezahlen, die nach dem Erhalt
der Förderung, fällig wird.
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